In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Schmidtstadt 4, Lkr. Amberg-Sulzbach
Freiwilliger Landtausch Sigl, Lkr. Amberg-Sulzbach
Freiwilliger Landtausch Schönthan 3, Lkr. Tirschenreuth
Freiwilliger Landtausch Immenreuth 4, Lkr. Tirschenreuth
Freiwilliger Landtausch Großalbershof 2, Lkr. Amberg-Sulzbach
Freiwilliger Landtausch Pressath 4, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab
Dorferneuerung Lintach, Lkr. Amberg-Sulzbach
Flurneuordnung und Dorferneuerung Moosbach II, Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab
Flurneuordnung und Dorferneuerung Willmering II, Lkr. Cham
Dorferneuerung Moosham III, Lkr. Regensburg
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.